Was sind Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer sind Personen in Ihrem Unternehmen, die spezielle Brandschutzaufgaben zugeteilt bekommen. Kommt es zu einem Schadereignis wissen diese Mitarbeiter genau was zutun ist und helfen so z.B. andere Beschäftigte und Sachgüter zu schützen. Da diese gezielten Erstmaßnahmen jede Menge Know-How benötigen, müssen Brandschutzhelfer durch eine Fachkraft geschult werden.
Braucht Ihr Unternehmen Brandschutzhelfer?
Ganz klar, ja!
Denn die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" gibt unter Punkt 7.3 vor, dass 5% der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden müssen. Also 1 von 20 Mitarbeitern! Da ein einzelner Kollege nicht permanent anwesend sein kann (z.B. durch Schichtarbeit, Krankheit, Fortbildung, Urlaub usw.) empfiehlt es sich, mindestens drei Mitarbeiter zu schulen.
Üblicherweise teilt sich die Ausbildung wie folgt auf:
- 2x 45 Min. Theorie
- Praktische Ausbildung am gasbefeuerten Brandsimulator
Der theoretische Teil zeigt u.A. die Brandgefahren im Unternehmen auf, gibt einen kurzen Einblick in die Brandklassen und Brandentstehung und vermittelt wie man ein Gebäude sicher verlässt.
Im Praxisteil wird der Umgang mit dem Handfeuerlöscher an einem Entstehungsbrand geübt.
Übrigens, es spielt keine Rolle wie viele Beschäftigte in Ihrem Unternehmen arbeiten. Mindestens ein Brandschutzhelfer ist Pflicht!
Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Unternehmen denn nun?
Ausgehend von einer normalen Brandgefährdung (es gibt natürlich auch Sonderfälle mit erhöhtem Gefährdungspotenzial) gelten folgende Richtwerte:
< 50 Mitarbeiter, mindestens 3 Brandschutzhelfer
< 100 Mitarbeiter, mindestens 5 Brandschutzhelfer
Die Brandgefährdung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens. Dort können sich z.B. Faktoren wie der Umgang mit feuergefährlichen Substanzen, sowie die Anwesenheit vieler Betriebsfremder oder mobilitätseingeschränkter Personen auf die Kategorisierung auswirken.
Was passiert im Schadensfall?
Sollte es in Ihrem Unternehmen zu einem Schadfeuer kommen müssen Sie nachweisen können, dass ein ausgebildeter Brandschutzhelfer umgehend einen ordnungsgemäßen Erstlöschversuch unternommen hat.
Auch von behördlicher Seite werden immer wieder Stichproben durchgeführt. Hier ist bei einem Verstoß mit Bußgeldern von bis zu 2000€ zu rechnen.